HALLO DEUTSCHLAND,

du bist ein tolles Land mit einer wunderschönen Landschaft, einer beeindruckenden Kultur, vielen tollen Bräuchen und sehr guten Eigenschaften.
Deine Berge sind schön, das Münsterland ist klasse, die Küste sowieso, dein Bier ist super. Oder Lübecker Marzipan. Und das Automobil. Und die Rechte erst. (Nein. Nicht die Rechten. Die sind scheiße.)

Das Demonstrationsrecht zum Beispiel ist ein hervorragendes und sehr wichtiges Grundrecht in Deutschland. Es ist sogar im Artikel 8 des Grundgesetzes festgeschrieben.
Es ist wichtig und richtig, von diesem Recht Gebrauch zu machen, weil dadurch die Demokratie geschützt wird.

Rechtlich spricht man übrigens nicht von einer Demonstration, sondern von einer Versammlung. Und seit der Föderalismusreform 2006 fällt das Versammlungsrecht in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder. Das Versammlungsgesetz des Bundes gilt gemäß Art. 125a Abs. 1 GG fort, soweit die Länder es nicht durch eigene Gesetze ersetzen. Die Länder können also selbst bewerten, wie sie eine Versammlung einschätzen.

Versammlungen unter freiem Himmel müssen in Deutschland nicht genehmigt, aber angemeldet werden. Und es gibt zum Glück kein Versammlungsverbot in Deutschland.

Es sei denn, die Versammlung gefährdet unmittelbar die „Öffentliche Sicherheit oder Öffentliche Ordnung“.

Das, liebes Deutschland, ist der Punkt: Heute, am 20. März 2021, wurde in Kassel „gegen die Maßnahmen der Regierung“ demonstriert. In Berlin auch, da wurde die Demonstration allerdings schnell aufgelöst.

In Kassel nicht.

Da wurde mitten in der dritten Welle der Corona-Pandemie, die die ganze Welt und natürlich auch dich als Land lähmt, die die Wirtschaft lahmlegt, die die Kultur ausbluten lässt und sehr viele Existenzen zerstört, die nebenbei schon sehr viele Tote gefordert hat, demonstriert.
An so einem Tag ist eine Versammlung von Coronaleugnern und sogenannten „Querdenkern“, welche die Pandemie leugnen, welche sich nicht an die vorgegebenen Maßnahmen wie z.B. die Abstandsregel oder das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes halten, nicht nur unglaublich empörend, sondern vor allem eines: gefährlich für die öffentliche Sicherheit. Und hätte niemals stattfinden dürfen. Oder sofort aufgelöst werden müssen.

Föderalismusreform hin oder her: Es kann nicht sein, dass der Hessische Verwaltungsgerichtshof eine Demonstration dieser offenen Demokratie- und Lebensgefährder nicht verbietet.
Denn der Hessische Verwaltungsgerichtshof lebt ja nicht unter einem Stein und dürfte mitbekommen haben, dass die ignoranten„Querdenker“ sich immer weiter radikalisieren.
Von den politischen Strömungen, die in dieser Gruppierung eine Heimat gefunden haben, mal ganz zu schweigen. Dadurch, dass diese – in Relation zur gesamtdeutschen Bevölkerung  wenigen Menschen sich versammeln, werden viele Menschenleben gefährdet. Und das geht nicht.

So eine Veranstaltungen ist so ein Superspreader-Event und wird sich auf das Infektionsgeschehen auswirken. Die Wirtschaft wird durch diese Demonstration noch länger leiden, es werden weitere Existenzen zerstört. Die Kultur wird weiter ausbluten. Jeder Schritt eines jeden Querdenkers auf so einer Demonstration ist ein Schlag mit der Spaltaxt. Das Land wird gespalten –  und es wird durch diese hirnverbrannten Idioten noch länger leiden.

Das Coronavirus kennt nämlich keine Ländergrenzen.

Wäre also vielleicht mal an der Zeit, durchzugreifen. Auch, um etwas des verlorenen Vertrauens in die Politik zurückzugewinnen.

Meinst du nicht?

Viele Grüße

dein SoBo

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